Wohnungseigentum verwalten
Wir sorgen in allen Bereichen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für eine reibungslose und sorgfältige Verwaltung.
Dazu gehören insbesondere:
Eigentumsverwaltung
Einberufung und Durchführung von Eigentümer-Versammlungen
Erstellung einer Hausgeldabrechnung, eines Wirtschaftsplans, des Vermögensberichts und Bildung von Instandhaltungsrücklagen
Erstellung von Wohngeld- und Mietnebenkostenabrechnungen
Ablesung der Zählerstände
Überprüfung der monatlichen Wohngeldzahlungen
Scharfes Mahnwesen bei Zahlungsrückständen
Verhandlungen und Abschluss von vorteilhaften Rahmenverträgen
Auftragsvergabe und Überwachung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
Prüfung vorhandener Dienstleister- und Versorgerverträge, ggf. Neuabschlüsse
Zusätzliche Objektbegehung 1x pro Halbjahr
Der Verwaltungsablauf einer WEG im Detail
Der Ablauf einer Eigentümerverwaltung unterliegt bei PENTEK Immobiliendienste einer klaren Struktur:
01. Verwaltungsübernahme
Im ersten Schritt stellen wir uns nochmals bei den Eigentümern mit einem Informationsschreiben vor und informieren alle Firmen, Behörden und Dienstleister über den Verwalterwechsel.
02. Abrechnungserstellung
Alle Buchungen des Vorjahres werden in die Abrechnung eingepflegt. Nach Belegprüfung wird die Abrechnung an alle Eigentümer versendet.
03. Erste Objektbegehung
Bei der ersten Objektbegehung, die in der Regel mit den Beiräten der WEG durchgeführt wird, erfassen wir den genauen Zustand des Gebäudes. Gegebenenfalls werden Angebote für die Eigentümerversammlung eingeholt, damit die Eigentümer über notwendige Instandhaltungen und Modernisierungen beschließen können.
04. Einberufung der Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung wird insbesondere die Abrechnung und der neue Wirtschaftsplan für das folgende Wirtschaftsjahr beschlossen. Zudem kann die Eigentümergemeinschaft über anstehende Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen abstimmen.
05. Ausführung der Beschlüsse
In der Folge werden alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch uns als Verwaltung ausgeführt.
06. Zweite Objektbegehung
Bei einer zweiten Objektbegehung überprüfen wir, ob die Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend den Beschlüssen umgesetzt wurden.